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FSV Gütersloh 2009

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung des FSV Gütersloh

Wir haben was gegen Rassismus. Fußball verein(t) gegen Rassismus. (© Deutscher Fußball-Bund)

Zu unserer Mitgliederversammlung am Donnerstag, den 04.12.2025 um 19.00 Uhr, laden wir alle Mitglieder sehr herzlich in die Tönnies-Arena (In der Mark 2, 33378 Rheda-Wiedenbrück) ein. Die Veranstaltung findet im Konferenzbereich der Tönnies-Hauptverwaltung statt.

Die anwesenden Mitglieder sind laut Vereinssatzung stimmberechtigt, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Bestimmung des/der Protokoll-/Schriftführer*in

3. Genehmigung des Protokolls der JHV vom 18.06.2024

4. Bericht des Vorstandes

5. Bericht über den Jahresabschluss 2024

6. Bericht der Kassenprüfer

7. Genehmigung des Jahresabschlusses 2024

8. Beschluss über die Entlastung des Vorstandes

9. Wahl des/der Wahlleiter*in

10. Wahlen

10.1. Wahl des/der 2. Vorsitzenden

10.2. Wahl des/der stellv. Geschäftsführer*in

10.3. Wahl des Kassenprüfers

11. Bericht zur sportlichen Entwicklung im Verein

12. Verschiedenes

Alle Wahlen und Abstimmungen werden gemäß der Vereinssatzung durchgeführt:

§ 16 Ablauf und Beschlussfassung von Mitgliederversammlungen

(…) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst; bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Schriftliche Abstimmungen erfolgen nur, wenn 1/3 der anwesenden Mitglieder dies verlangt; bei Wahlen muss eine geheime Abstimmung erfolgen, wenn 1/3 der anwesenden Mitglieder dies verlangt. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 2/3 der Mitglieder des Vereins erforderlich.

§ 17 Stimmrecht und Wählbarkeit

Mitglieder sind stimmberechtigt, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.

Gewählt werden können alle ordentlichen Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Medienvertreter*innen sind ebenfalls herzlichst eingeladen an unserer Mitgliederversammlung teilzunehmen.

Gez.

Sebastian Kmoch, 1. Vorsitzender

Michael Horstkötter, Geschäftsführer

Der FSV bedankt sich für die Förderung durch die Klaus-Peter Reinert Stiftung.
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