Zu unserer Mitgliederversammlung am Dienstag, den 18.06.2024 um 19.00 Uhr, laden wir alle Mitglieder sehr herzlich in die Tönnies-Arena (In der Mark 2, 33378 Rheda-Wiedenbrück) ein. Die Veranstaltung findet im Konferenzbereich der Tönnies-Hauptverwaltung statt.
Im Rahmen der Mitgliederversammlung wird der Vorstand die Mitglieder ausführlich über das Vorhaben zur Verschmelzung mit dem FC Gütersloh informieren und die damit verbundenen Fragen beantworten. Die Vorstände des FC Gütersloh – Hans-Hermann Kirschner, Helmut Delker und Heiner Kollmeyer – werden ebenfalls anwesend sein und die Fragen der FSV-Mitglieder beantworten.
Die Tagesordnung unserer ordentlichen Mitgliederversammlung:
1. Begrüßung
2. Bestimmung des/der Protokoll-/Schriftführer*in
3. Genehmigung des Protokolls der JHV vom 26.01.2023
4. Bericht des Vorstandes
5. Bericht über die Jahresabschlüsse 2022 und 2023
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Genehmigung der Jahresabschlüsse 2022 und 2023
8. Beschluss über die Entlastung des Vorstandes
9. Wahl des/der Wahlleiter*in
10. Wahlen
10.1. Wahl des/der Vorsitzenden
10.2. Wahl des/der 2. Vorsitzenden
10.3. Wahl des/der Geschäftsführer*in
10.4. Wahl des/der stellv. Geschäftsführer*in
10.5. Wahl des/der Kassenprüfer*in
11. Bericht zur sportlichen Entwicklung im Verein
12. Beschlussfassung zur Beauftragung des Vorstands zu Verschmelzungsverhandlungen mit dem FC Gütersloh e.V. zum 01.07.2025
13. Verschiedenes
Alle Wahlen und Abstimmungen werden gemäß der Vereinssatzung durchgeführt:
§ 16 Ablauf und Beschlussfassung von Mitgliederversammlungen
(…) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst; bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Schriftliche Abstimmungen erfolgen nur, wenn 1/3 der anwesenden Mitglieder dies verlangt; bei Wahlen muss eine geheime Abstimmung erfolgen, wenn 1/3 der anwesenden Mitglieder dies verlangt. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 2/3 der Mitglieder des Vereins erforderlich.
§ 17 Stimmrecht und Wählbarkeit
Mitglieder sind stimmberechtigt, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
Gewählt werden können alle ordentlichen Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Medienvertreter*innen sind ebenfalls herzlichst eingeladen an unserer Mitgliederversammlung teilzunehmen.
gez.
Sebastian Kmoch (1. Vorsitzender), Michael Horstkötter (Geschäftsführer), Tobias Neumann (stv. Geschäftsführer)