Ab Januar 2025 kommt es zu einem wichtigen Schritt in der weiblichen Talentförderung: Erstmals starten sechs Vereine aus der Google Pixel Frauen-Bundesliga mit der Einführung der DFB-Leistungs- und Talentförderzentren. Mit dabei: die TSG Hoffenheim, die SGS Essen und der FC Bayern München sowie Eintracht Frankfurt, der SC Freiburg und der VfL Wolfsburg. Nach einer Pilotphase von Februar bis Mai 2024 konnten sich alle Klubs der Google Pixel Frauen-Bundesliga, 2. Frauen-Bundesliga sowie der Regionalligen bis zum 30. September 2024 bewerben, um als DFB-Leistungs- oder Talentförderzentrum weiblich (LZw/TFZw) anerkannt zu werden. Nach formeller Prüfung der eingereichten Konzeptionen durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) folgte ein intensiver Austausch zwischen DFB und den Klubs unter anderem mit Vor-Ort-Besuchen. Schließlich wurden die TSG Hoffenheim, die SGS Essen und der FC Bayern München als DFB-Leistungszentrum sowie Eintracht Frankfurt, der SC Freiburg und der VfL Wolfsburg als DFB-Talentförderzentrum erfolgreich anerkannt. DFB-Leistungs- und Talentförderzentren unterscheiden sich vor allem in den strukturellen Voraussetzungen und Mindestanforderungen der Mitarbeiter*innen/des Personals (DFB-Jugendordnung, Anhang IX). Ulrike Ballweg, Sportliche Leiterin Talentförderung weiblich sagt: „An der Entwicklung der Richtlinien haben viele Expert*innen der Klubs, des Ausschusses für Frauen- und Mädchenfußball, der Landesverbände, der DFB-Akademie sowie Expert*innen für die männlichen Leistungszentren und ehemalige Nationalspielerinnen mitgewirkt. Die Pilotphase in der Saison 2023/2024 hat gezeigt, dass wir in den Handlungsfeldern noch viele Möglichkeiten und Entwicklungspotentiale haben, die wir Schritt für Schritt weiterentwickeln müssen. Ziel ist, dass in Zukunft alle Nachwuchsspielerinnen leistungssportadäquate Rahmenbedingungen und entsprechend gute Trainings- und Spielbedingungen vorfinden, um sich bestmöglich entfalten zu können.“ „Nachhaltige Optimierung der weiblichen Talentförderung“ Um eine Anerkennung zu erhalten, müssen die Vereine Mindestanforderungen in den Handlungsfeldern „Sport/Fußballausbildung“, „Umfeldmanagement“, „Management“, „Infrastruktur“ und „Personal“ erfüllen. Im Bereich des Personals soll die Ausbildung durch qualifizierte Trainer*innen ebenso Standard sein wie die Zusammenarbeit mit Athletik- und Torwarttrainer*innen und gleichermaßen Expert*innen aus der Sportpsychologie. Neben der professionellen physiotherapeutischen Betreuung, Ernährung oder Kinder- und Jugendschutz gehören auch die sportliche und organisatorische Leitung zu den Voraussetzungen. DFB-Vizepräsidentin Sabine Mammitzsch sagt: „Die Einführung der ersten sechs DFB-Leistungs- und Talentförderzentren wird eine nachhaltige Optimierung der weiblichen Talentförderung bewirken. Wir wollen auf Augenhöhe mit den Vereinen zusammenarbeiten, diesen Bereich weiterentwickeln und für die Zukunft weitere Vereine bei diesem Weg unterstützen. Dabei steht die Spielerin und ihre langfristige und systematische Entwicklung klar im Fokus.“ Weitere Bewerbungsphase im kommenden Jahr Eine Anerkennung der Vereine findet derzeit auf freiwilliger Basis statt und erfolgt zu jeder Saison. Interessierte Vereine haben die Möglichkeit, ihre Unterlagen für eine erstmalige Anerkennung bis spätestens zum 30. September 2025 einzureichen. Die zum 1. Januar 2025 anerkannten Klubs müssen ihre Unterlagen für eine erneute Anerkennung ab der Saison 2025/2026 bis zum 30. März 2025 eingereicht haben. Die Mindestanforderungen für die LZw/TFZw können in der DFB-Jugendordnung (Anhang IX) sowie alle weiterführenden Informationen in den FAQs DFB-Leistungs- und Talentförderzentren weiblich eingesehen werden. (Quelle: DFB.de)